In der Schweiz gibt es kein Pflicht-Impressum wie in Deutschland, aber trotzdem mehrere Angaben, die du im Webshop rechtlich brauchst. Das Wichtigste: 2 Jahre Mängelgewährleistung (OR Art. 210), kein gesetzliches EU-Widerrufsrecht, und seit September 2023 gelten die neuen DSG-Regeln für Datenschutzerklärungen. Wer diese drei Punkte falsch macht, riskiert Abmahnungen und Kundenbeschwerden.
Du hast einen Webshop in der Schweiz und fragst dich, was wirklich in deine AGB muss? Verständlich. Die Situation ist halt etwas verwirrend, weil viele Vorlagen aus Deutschland stammen und Schweizer Recht anders funktioniert. Kein 14-tägiges Widerrufsrecht, andere MwSt-Sätze, anderes Datenschutzgesetz. Dieser Ratgeber behandelt drei kritische Bereiche: Anbieterkennzeichnung und Impressum, Preisregeln nach PBV sowie Gewährleistung und Rückgabe nach OR. Dazu kommt noch, was die neue Datenschutzpflicht seit 2023 konkret bedeutet.
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel liefert allgemeine Informationen. Für deine konkrete Situation empfiehlt sich eine Beratung durch einen Schweizer Anwalt oder einen spezialisierten Rechtsdienst. Schweizer Recht kann je nach Branche, Kundensegment (B2B vs. B2C) und Produktkategorie stark variieren.
Pflichtangaben im Überblick: Was Schweizer Webshops wirklich brauchen
Die Kurzfassung: Es gibt in der Schweiz keine einzige "AGB-Pflichtliste" wie in der EU. Stattdessen ergeben sich die Anforderungen aus verschiedenen Gesetzen. Die wichtigsten sind das Obligationenrecht (OR), das Datenschutzgesetz (DSG) und die Preisbekanntgabeverordnung (PBV).
| Angabe / Klausel | Pflicht? | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Firmenname + Adresse | Ja (bei Handelsregisterpflicht) | OR Art. 944, UWG Art. 3 |
| UID-Nummer (CHE-Nummer) | Empfohlen, bei MwSt-Pflicht zwingend | MWSTG |
| Preise inkl. MwSt | Ja (bei B2C) | PBV Art. 10 |
| Versandkosten angeben | Ja | PBV Art. 10 Abs. 2 |
| 2 Jahre Mängelgewährleistung | Ja (dispositiv, aber im B2C kaum wegbedingbar) | OR Art. 210 |
| Datenschutzerklärung | Ja (seit 01.09.2023) | nDSG Art. 19 |
| Gerichtsstand | Empfohlen, nicht zwingend | OR Art. 21 ZPO |
| Widerrufsrecht (14 Tage) | NEIN (kein Schweizer Gesetz) | - (nur freiwillig) |
Impressum und Anbieterkennzeichnung: Was auf die Website muss
Anders als in Deutschland gibt es in der Schweiz keine explizite Impressumspflicht. Trotzdem kommst du nicht ganz ohne Angaben davon. Folgendes sollte klar und leicht auffindbar auf deiner Website stehen:
Juristische Person (GmbH, AG)
- ✓ Firmenname wie im Handelsregister
- ✓ Vollständige Postadresse
- ✓ UID / CHE-Nummer
- ✓ E-Mail-Adresse
- ✓ Vertretungsberechtigte Person
- × Telefon optional, aber empfohlen
Einzelperson / Sole Proprietor
- ✓ Vor- und Nachname
- ✓ Wohnadresse oder Geschäftsadresse
- ✓ E-Mail-Adresse
- × HR-Eintrag erst ab CHF 100'000 Umsatz
- × UID erst bei MwSt-Pflicht
Was viele unterschätzen: Der UWG (Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb) greift auch ohne explizite Impressumspflicht. Anonyme oder irreführende Anbieterangaben können als unlauterer Wettbewerb gewertet werden. Im schlimmsten Fall drohen Klagen von Mitbewerbern oder dem SECO.
Praktischer Tipp: Erstell eine eigene "Impressum" oder "Über uns"-Seite und verlinke sie prominent im Footer. In den AGB selbst reicht dann ein kurzer Verweis auf diese Seite, plus die UID-Nummer wenn du MwSt-pflichtig bist. Damit ist die Anbieterkennzeichnung schon erledigt. Als nächstes die Preisdarstellung: hier hat die Schweiz eigene Regeln, die sich von Deutschland unterscheiden.
Preisangaben und MwSt: Die PBV-Regeln für Schweizer Webshops
Die Preisbekanntgabeverordnung (PBV) ist das Schweizer Gegenstück zur deutschen Preisangabenverordnung. Die Regeln sind klar:
- ✓ B2C-Preise müssen immer den Endpreis inkl. aller Steuern und Abgaben zeigen
- ✓ Versandkosten müssen spätestens vor dem Bestellabschluss klar kommuniziert werden
- ✓ Wenn kostenloser Versand gilt, muss das klar angegeben sein
- × Streichpreise (UVP, früher...) sind erlaubt, aber der Ursprungspreis muss tatsächlich verlangt worden sein
Zur MwSt: MwSt-pflichtig bist du in der Schweiz ab einem weltweiten Jahresumsatz von CHF 100'000. Die aktuellen Sätze (Stand Stand 30. Oktober 2026):
| MwSt-Satz | Prozentsatz | Gilt für |
|---|---|---|
| Normalsatz | 8,1 % | Meiste Waren, Elektronik, Kleidung |
| Sondersatz | 3,8 % | Beherbergungsleistungen |
| Reduzierter Satz | 2,6 % | Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Medikamente |
In deinen AGB sollte stehen, dass Preise inkl. MwSt. angegeben sind (falls MwSt-pflichtig), und die UID-Nummer sichtbar sein. Bist du noch nicht MwSt-pflichtig, reicht ein kurzer Hinweis "Preise inkl. aller Abgaben, keine MwSt.-Pflicht". Jetzt zu dem Bereich, der in Schweizer Webshops wohl am häufigsten falsch gemacht wird: die Rückgabe- und Gewährleistungsregeln, die sich doch erheblich vom EU-Recht unterscheiden.
Rückgabe und Gewährleistung: Kein EU-Widerrufsrecht in der Schweiz
Das ist der Punkt, bei dem die meisten Schweizer Webshop-Betreiber kopiert-und-eingefügt haben und damit potentiell falsche Angaben machen. In der Schweiz gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht für Fernabsatz. Die 14-Tage-Regel kommt aus der EU-Verbraucherrechterichtlinie und gilt für Schweizer Käufer nicht automatisch.
Was tatsächlich gilt:
Gesetzliche Gewährleistung (OR Art. 210)
- ✓ 2 Jahre ab Übergabe der Ware
- ✓ Bei Mängeln: Nachbesserung, Ersatz oder Preisminderung
- ✓ Rücktritt vom Kauf bei erheblichem Mangel
- × Im B2B kann die Frist auf 1 Jahr reduziert werden
- × Gilt bei gebrauchten Waren (Ausnahmen möglich)
Freiwilliges Rückgaberecht
- ✓ Viele Shops bieten freiwillig 14 oder 30 Tage
- ✓ Stärkt Kundenvertrauen erheblich
- ✓ Muss in AGB klar beschrieben sein
- × Einschränkungen (Hygieneartikel etc.) müssen explizit genannt sein
- × Rücksendekosten: wer trägt sie?
Was du in deine AGB schreiben solltest: Beschreib den Prozess bei Mängeln konkret. Wie meldet der Kunde einen Mangel? Innerhalb welcher Frist? Über welchen Kanal? Je klarer die AGB, desto weniger Streit.
Sind Gewährleistung und Rückgabe in den AGB klar geregelt, ist das eben schon ein stabiles Fundament. Was seit September 2023 dazugekommen ist und echte Pflicht darstellt, auch ohne AGB: die Datenschutzerklärung nach dem revidierten DSG.
Datenschutzerklärung nach neuem DSG: Was Webshops seit 2023 brauchen
Das revidierte Datenschutzgesetz (nDSG) ist seit dem 1. September 2023 in Kraft. Es ist strenger als das alte DSG und orientiert sich an der EU-DSGVO, ist aber nicht identisch. Was das für deinen Webshop bedeutet:
Eine separate Datenschutzerklärung ist Pflicht. Sie darf zwar als Teil der AGB erscheinen, muss aber klar erkennbar und vollständig sein. Folgende Punkte müssen drin stehen:
- ✓ Welche Personendaten du bearbeitest (Name, E-Mail, IP, Käuferhistorie...)
- ✓ Zweck der Bearbeitung (Vertragsabwicklung, Marketing, Analyse)
- ✓ Empfänger der Daten (Zahlungsanbieter, Versanddienstleister, Newsletter-Tool)
- ✓ Dauer der Aufbewahrung
- ✓ Rechte der betroffenen Personen (Auskunft, Löschung, Berichtigung)
- ✓ Kontaktdaten des Verantwortlichen
- × Cookies: explizite Einwilligung weniger streng als in der EU, aber Transparenz bleibt Pflicht
Ein oft vergessener Punkt: Wenn du Google Analytics, Facebook Pixel oder andere Tools verwendest, die Daten in die USA übertragen, musst du das in der Datenschutzerklärung angeben und sicherstellen, dass du einen Rechtsrahmen dafür hast (Standardvertragsklauseln oder ähnliches).
Für den Webshop-Betrieb spielt auch dein Hosting eine Rolle. Server in der Schweiz vereinfachen die Datenschutzerklärung, weil du keine Auslandstransfers begründen musst. Diese Schweizer Anbieter betreiben ihre Rechenzentren vollständig in der Schweiz:
| Anbieter | Hauptsitz | Schweizer Eigentum | Bewertung |
|---|---|---|---|
| Hostpoint | Rapperswil-Jona | true | 2.81 / 5 (Stand 10. April 2026) |
| Cyon | Basel | true | 3.40 / 5 (Stand 10. April 2026) |
| Infomaniak | Genf | true | 4.25 / 5 (Stand 10. April 2026) |
Bei allen drei wird der Webspace physisch in Schweizer Rechenzentren betrieben. Das vereinfacht die Argumentation in deiner Datenschutzerklärung, weil keine Drittlandübermittlung stattfindet. Für WooCommerce-Shops auf Hostpoint-Hosting kannst du konkret schreiben: "Personendaten werden auf Servern der Hostpoint AG in der Schweiz gespeichert." Der Datenschutz-Abschnitt der AGB ist damit schon deutlich einfacher zu formulieren als viele befürchten. Drei weitere Punkte, die oft erst im letzten Moment auffallen, aber rechtlich wichtig sind: Rechtswahl, Gerichtsstand und die korrekte Einbeziehung der AGB beim Bestellprozess.
Gerichtsstand, Rechtswahl und AGB-Einbeziehung
Drei Punkte, die in vielen Webshop-AGB fehlen oder falsch formuliert sind:
Rechtswahl: Du kannst in deinen AGB festlegen, dass Schweizer Recht gilt. Das macht Sinn und schützt dich vor überraschenden ausländischen Ansprüchen. Die Formulierung ist einfach: "Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)." Das UN-Kaufrecht explizit auszuschliessen ist wichtig, weil es sonst bei internationalen Verkäufen greifen könnte.
Gerichtsstand: Du kannst deinen Unternehmenssitz als Gerichtsstand festlegen. Im B2C gibt es allerdings eine Einschränkung: Konsumenten können in der Regel an ihrem Wohnsitz klagen (ZPO Art. 32). Deine Gerichtsstandsklausel schützt dich im B2B-Bereich stärker als im B2C.
AGB-Einbeziehung: Damit AGB überhaupt gelten, muss der Kunde vor dem Kauf klar auf sie hingewiesen werden und die Möglichkeit haben, sie zu lesen. Ein Häkchen "Ich habe die AGB gelesen und akzeptiere sie" ist Standard und rechtlich empfohlen. Ohne diese Einbeziehung können AGB-Klauseln unwirksam sein.
Häufige Fragen zu AGB für Schweizer Webshops
Brauche ich als Schweizer Webshop eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung?
Kann ich einfach eine deutsche AGB-Vorlage verwenden?
Muss ich AGB überhaupt haben oder reicht eine Datenschutzerklärung?
Was passiert wenn ich keine AGB habe und ein Streit entsteht?
Wie oft muss ich AGB aktualisieren?
Welche Klauseln sind in Schweizer AGB oft unwirksam?
Häufig kopiert werden EU-Widerrufsbelehrungen, die in Schweizer AGB dann rechtlich bindend werden, obwohl kein Gesetz sie verlangt. Wer seinen Kunden freiwillig 14 Tage Rückgaberecht verspricht, muss es einhalten. Eine solche Klausel versehentlich zu übernehmen, ohne das Rückgaberecht wirklich anbieten zu wollen, kann teuer werden.
Für die technische Umsetzung: Deine AGB müssen auf der Website leicht auffindbar, im Bestellprozess verlinkt und druckbar sein. Ein PDF-Download als Ergänzung ist sinnvoll, aber nicht zwingend. Und noch einmal: Für spezifische rechtliche Beratung zu deinem Webshop zieht einen Schweizer Anwalt bei, idealerweise einen mit IT-Recht-Fokus.