DSG oder DSGVO: Was Schweizer Websites beachten müssen

Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026
DSG oder DSGVO: Was Schweizer Websites beachten müssen
TL;DR · Kurz erklärt
Als Betreiber einer Schweizer Website gilt für dich seit dem 1. September 2023 das revidierte DSG, das schweizweite Datenschutzrecht. Die DSGVO der EU betrifft dich zusätzlich, sobald du gezielt Personen in der EU ansprichst oder deren Daten verarbeitest. Für die meisten KMU und Selbstständigen in der Schweiz empfiehlt es sich, beide Regelwerke im Blick zu behalten - das DSG als Pflichtaufgabe, die DSGVO als sinnvolle Ergänzung.

Datenschutz war schon immer ein Thema, aber seit der EU-DSGVO und dem revidierten Schweizer DSG ist die Verunsicherung bei Website-Betreibenden spürbar gestiegen. Welches Gesetz gilt jetzt eigentlich für meine Seite? Brauche ich eine Datenschutzerklärung nach Schweizer Recht, EU-Recht oder nach beiden? Was passiert, wenn ich nichts mache?

Dieser Ratgeber beantwortet genau diese Fragen - konkret, ohne Juristendeutsch, mit klaren Handlungsempfehlungen. Stand der Informationen: Stand 31. Oktober 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung; bei rechtlicher Unsicherheit empfehlen wir eine Fachperson beizuziehen.

Das revidierte DSG: Was steckt dahinter?

Das Schweizer Datenschutzgesetz existiert seit 1992, war aber hoffnungslos veraltet. Das revidierte DSG (kurz: revDSG) trat am 1. September 2023 in Kraft und bringt die Schweizer Datenschutzvorschriften auf den Stand des 21. Jahrhunderts. Es ersetzt das alte Gesetz vollständig.

Was das revDSG von seinem Vorgänger unterscheidet: Es stärkt die Rechte der betroffenen Personen deutlich, führt neue Pflichten für Verantwortliche ein und gibt dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) mehr Durchsetzungsmacht.

Kernpflichten unter dem revDSG

  • ✓ Datenschutzerklärung auf der Website
  • ✓ Datenschutz-Folgenabschätzung bei Hochrisiko-Bearbeitungen
  • ✓ Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten (ab 250 Mitarbeitende Pflicht, kleinere Betriebe freiwillig empfohlen)
  • ✓ Meldung von Datenpannen an EDÖB (bei hohem Risiko)
  • ✓ Privacy by Design und by Default
  • × Kein zwingender Datenschutzbeauftragter für alle

Sanktionen DSG

Das revDSG setzt auf Strafen gegen Einzelpersonen, nicht gegen Unternehmen. Bussen von bis zu CHF 250'000 können gegen natürliche Personen verhängt werden, die vorsätzlich gegen das Gesetz verstossen. Für viele KMU bedeutet das: Nicht das Unternehmen, sondern die Geschäftsführung oder verantwortliche Mitarbeitende trägt das persönliche Risiko.

Wer fällt unter das DSG? Grundsätzlich alle, die Personendaten von Personen bearbeiten, die sich in der Schweiz aufhalten. Das gilt unabhängig davon, wo du als Betreiber deinen Sitz hast. Betreibst du also eine Website aus Österreich, die sich gezielt an Schweizer Nutzer richtet, musst du trotzdem das Schweizer Recht berücksichtigen.

DSGVO und Schweizer Websites: Wann bist du betroffen?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU gilt seit dem 25. Mai 2018. Sie ist europäisches Recht und richtet sich zunächst an Unternehmen mit Sitz in der EU. Doch das Marktortprinzip macht sie auch für Schweizer Website-Betreibende relevant.

Du bist von der DSGVO betroffen, wenn mindestens eine dieser Bedingungen zutrifft:

  • Du bietest Waren oder Dienstleistungen gezielt für Personen in der EU an (z.B. Versandshop mit Lieferung nach Deutschland)
  • Du beobachtest das Verhalten von Personen in der EU (z.B. über Tracking-Cookies, die das Nutzerverhalten aufzeichnen)
  • Du verarbeitest Daten von EU-Bürgern im Auftrag eines EU-Unternehmens
Praxishinweis: Allein die Tatsache, dass deine Website auch aus der EU aufrufbar ist, löst die DSGVO-Pflicht noch nicht automatisch aus. Entscheidend ist, ob du dich aktiv an EU-Nutzer richtest, zum Beispiel durch Preisangaben in Euro, deutschsprachige Seiten mit .de-Domain oder ausdrückliche Lieferung in EU-Länder.

Was heisst das praktisch? Ein Selbstständiger aus Zürich mit einem rein lokalen Angebot und einer .ch-Website braucht sich um die DSGVO kaum Gedanken zu machen. Ein Onlineshop, der Kunden in Deutschland, Österreich und der Schweiz beliefert, muss beide Regelwerke einhalten.

DSG vs. DSGVO: Die wichtigsten Unterschiede im Überblick

Merkmal Schweizer DSG (revDSG) EU-DSGVO
In Kraft seit 1. September 2023 25. Mai 2018
Räumlicher Geltungsbereich Personen mit Aufenthalt in der Schweiz Personen in der EU/EWR; Marktortprinzip
Maximale Sanktionen CHF 250'000 (gegen natürl. Personen) €20 Mio. oder 4% des globalen Jahresumsatzes
Sanktionen gegen Natürliche Personen (Strafrecht) Unternehmen (Verwaltungsrecht)
Aufsichtsbehörde EDÖB (Bundesebene) Nationale Datenschutzbehörden der EU-Mitgliedstaaten
Datenschutzbeauftragter Freiwillig; keine generelle Pflicht Pflicht bei bestimmten Verarbeitungen (Art. 37 DSGVO)
Datenpanne melden An EDÖB, wenn voraussichtlich hohes Risiko An Behörde innert 72 Stunden (immer bei Verletzung)
Einwilligung für Cookies Je nach Kontext; Informationspflicht klar Vorherige aktive Einwilligung erforderlich (Art. 6 DSGVO)
Verarbeitungsverzeichnis Pflicht ab 250 Mitarbeitende Pflicht für die meisten Organisationen
Datenübermittlung ins Ausland Erlaubt in Länder mit angemessenem Schutz (Liste EDÖB) Drittlandtransfer streng reguliert; Angemessenheitsbeschlüsse notwendig

Ein wichtiger Unterschied, den viele übersehen: Das revDSG bestraft Personen strafrechtlich, die DSGVO bestraft Unternehmen verwaltungsrechtlich. Das bedeutet für die Schweiz: Die Geschäftsführung oder einzelne Mitarbeitende können direkt zur Kasse gebeten werden, nicht das Unternehmen als solches. Das ist ein strukturell anderer Ansatz als in der EU.

Wann gilt welches Recht für deine Website?

Statt langer Erklärungen: Hier die drei häufigsten Konstellationen, die Schweizer Website-Betreibende betreffen.

Situation DSG relevant? DSGVO relevant? Empfehlung
Lokale .ch-Website
Handwerker, Arztpraxis, Verein in der Schweiz
Ja - Pflicht In der Regel nein DSG-konforme Datenschutzerklärung reicht
Onlineshop CH + DE/AT
Versandhandel, SaaS mit EU-Kunden
Ja - Pflicht Ja - Pflicht Beide einhalten; DSGVO-Anforderungen sind strenger
Blog / Portfolio (DE-sprachig)
Ohne gezieltes EU-Angebot, kein Tracking
Ja - Pflicht Graubereich; meistens nein DSG priorisieren; DSGVO-kompatible Datenschutzerklärung als Extra-Sicherheit sinnvoll
EU-Unternehmen, Server in CH
GmbH in DE, Hosting bei Schweizer Anbieter
Je nach Zielgruppe Ja - Pflicht DSGVO gilt, Serverstandort CH ist Vorteil (Datentransfer-Compliance)

Was musst du konkret umsetzen?

Keine Panik: Die meisten Anforderungen von DSG und DSGVO überschneiden sich stark. Wer die DSGVO-Anforderungen erfüllt, ist auch für das revDSG in guter Form. Umgekehrt gilt das nicht immer - der Schweizer Gesetzgeber hat einige Punkte anders gelöst.

Hier die wichtigsten Massnahmen für eine typische Schweizer KMU-Website:

1. Datenschutzerklärung aktualisieren

Pflicht nach revDSG. Die Erklärung muss informieren über: wer für die Bearbeitung verantwortlich ist, welche Personendaten erhoben werden, zu welchem Zweck, ob Daten ins Ausland übermittelt werden und welche Rechte betroffene Personen haben (Auskunft, Berichtigung, Löschung). Wenn du auch EU-Nutzer ansprichst, kommen Art. 13/14 DSGVO-Pflichten hinzu.

2. Cookie-Einwilligung prüfen

Technisch notwendige Cookies brauchen keine Einwilligung. Tracking-Cookies (Google Analytics, Meta Pixel) brauchen diese - nach DSGVO zwingend vor der Aktivierung, nach revDSG mindestens mit klarer Information. Wer auf der sicheren Seite sein will, setzt ein Consent-Banner ein, das echte Wahlmöglichkeiten bietet - und kein Dark Pattern.

3. Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) abschliessen

Sobald du externe Dienstleister nutzt, die im deinen Auftrag Personendaten verarbeiten (Hosting-Anbieter, E-Mail-Marketing-Tool, CRM), brauchst du einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Die meisten grossen Schweizer und europäischen Hosting-Anbieter stellen diese standardmässig bereit.

4. Drittland-Transfers prüfen

Google Analytics, Meta, Mailchimp und andere US-Dienste transferieren Daten in die USA. Unter DSGVO braucht das geeignete Garantien (EU-Standardvertragsklauseln oder Privacy Shield-Nachfolge). Unter revDSG gilt die EDÖB-Länderliste. Tipp: Wer auf Schweizer oder EU-Dienste setzt, minimiert diesen Aufwand erheblich.

5. Prozess für Datenpannen einrichten

Wenn Kundendaten gestohlen, verloren oder unbefugt eingesehen werden, musst du handeln. Unter DSGVO innert 72 Stunden an die zuständige Behörde melden (wenn die Rechte betroffener Personen gefährdet sind). Unter revDSG ebenfalls Meldepflicht an den EDÖB, wenn ein hohes Risiko für die betroffenen Personen besteht. Halte intern fest, wer in einem solchen Fall was tut.

Hosting und Datenschutz: Was der Serverstandort wirklich bringt

Schweizer Website-Betreibende fragen oft: Reicht es, wenn mein Hosting-Anbieter in der Schweiz sitzt? Die Antwort: Es hilft erheblich, ist aber kein Freifahrtschein.

Der Serverstandort Schweiz bietet konkrete Vorteile:

  • Personendaten verlassen die Schweiz nicht - keine Drittlandtransfer-Pflichten unter revDSG
  • Die Schweiz gilt für die EU als Land mit angemessenem Datenschutzniveau (Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission)
  • Schweizer Datenschutzrecht gilt direkt, keine komplizierten Kollisionsnormen
  • Bei Datenpannen bist du auf bekanntem Terrain mit dem EDÖB als Ansprechpartner

Mehrere Schweizer Anbieter haben DSG-Konformität als explizites Leistungsmerkmal positioniert. Hier ein Überblick der relevanten Eckdaten:

Anbieter HQ Stadt Rechenzentrum Schweizer Eigentümer Bewertung
Hostpoint Rapperswil-Jona Glattbrugg (ZH) Interxion true 2.81 / 5 (Stand 10. April 2026)
Cyon Basel Basel (Schweiz) true 3.40 / 5 (Stand 10. April 2026)
Infomaniak Genf Schweiz true 4.25 / 5 (Stand 10. April 2026)
Hostfactory Winterthur Schweiz true 3.80 / 5 (Stand 10. April 2026)

Entscheidend beim Hosting für datenschutzsensible Websites ist aber nicht nur der Serverstandort, sondern auch, ob der Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) anbietet und wie er selbst mit euren Daten umgeht. Hostpoint zum Beispiel macht explizit die DSG-Konformität seiner Hosting-Pakete zum Thema. Das Paket "Hostpoint Standard" trägt das Feld DSG-konform mit: true. Beim Einstiegspaket von Cyon sieht es so aus: true.

Wichtig: Ein "DSG-konformes Hosting" bedeutet, dass der Anbieter seinen Teil der Verantwortung wahrnimmt. Als Website-Betreiber trägst du trotzdem die Verantwortung dafür, was du mit deiner Website tust: welche Daten du erhebst, ob du Analyse-Tools einbindest, wie deine Formulare aussehen. Hosting ist Infrastruktur, keine Datenschutz-Komplettlösung.

Häufige Fragen zu DSG und DSGVO

Muss ich als Schweizer Website-Betreiber zwingend eine Datenschutzerklärung haben?
Ja. Seit dem 1. September 2023 schreibt das revidierte DSG eine Informationspflicht vor. Wer Personendaten erhebt, muss die betroffenen Personen darüber informieren - und das geht am einfachsten über eine Datenschutzerklärung auf der Website. Ohne sie riskierst du eine Beschwerde beim EDÖB.
Kann ich ein DSGVO-konformes Impressum für die Schweiz 1:1 übernehmen?
Teilweise. DSGVO-konforme Datenschutzerklärungen decken viele revDSG-Punkte bereits ab. Du musst aber darauf achten, dass Schweizer Besonderheiten eingebaut sind: zum Beispiel der EDÖB als Aufsichtsbehörde statt einer EU-Datenschutzbehörde, die Angabe gemäss Schweizer Recht und allfällige Abweichungen bei den Betroffenenrechten. Viele Rechtsanwalts-Generatoren bieten inzwischen kombinierte Versionen für CH + EU an.
Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?
Nach revDSG: in der Regel nein, ausser du bearbeitest im grossen Umfang besonders schützenswerte Personendaten. Nach DSGVO: nur wenn du bestimmte Kriterien erfüllst (z.B. systematische und umfangreiche Überwachung, Bearbeitung sensibler Daten im grossen Massstab). Für die meisten Schweizer KMU und Selbstständige ist ein Datenschutzbeauftragter also nicht Pflicht, kann aber sinnvoll sein.
Was passiert, wenn ich Google Analytics ohne Consent nutze?
Nach DSGVO: Das ist eine Verletzung, wenn du EU-Nutzer hast. EU-Datenschutzbehörden haben bereits Bussen verhängt, auch gegen kleine Betreiber. Nach revDSG: Mindestens eine Informationspflicht besteht, aktive Einwilligung ist datenschutzrechtlich empfohlen. Pragmatische Lösung: Consent-Banner implementieren oder auf datenschutzfreundliche Alternativen (Matomo mit Hosting in der Schweiz, Pirsch Analytics) wechseln.
Ist Hosting in der Schweiz automatisch DSGVO-konform?
Nicht automatisch, aber die Schweiz ist von der EU als Land mit angemessenem Datenschutzniveau anerkannt. Das erleichtert Datentransfers erheblich: Du musst für Transfers Schweiz-EU keine zusätzlichen Garantien (wie EU-Standardvertragsklauseln) besorgen. Was aber weiterhin gilt: Sobald du selbst Daten an Drittdienste weitergibst (US-Anbieter, externe APIs), gelten DSGVO-Anforderungen für diese Weitergabe unabhängig vom Serverstandort.
Gilt das revDSG auch für Non-Profit-Organisationen und Vereine?
Ja. Das revDSG gilt unabhängig von der Rechtsform für alle, die Personendaten von Personen in der Schweiz bearbeiten. Vereine, die Mitgliederlisten führen, Spenderdaten speichern oder Kontaktformulare betreiben, sind betroffen. Für kleine Vereine sind die Anforderungen proportional zum Risiko - eine klare Datenschutzerklärung und grundsätzliche Datensparsamkeit gehen weit.

Unser Urteil

Für die meisten Schweizer Website-Betreibenden ist die Ausgangslage klarer als die Diskussionen rund um DSG und DSGVO vermuten lassen. Das revDSG gilt - und eine aktuelle Datenschutzerklärung sowie ein verantwortungsvoller Umgang mit Nutzerdaten reichen für viele KMU-Websites schon weit. Wer zusätzlich EU-Kundschaft hat oder US-Tracking-Dienste nutzt, muss auch die DSGVO berücksichtigen. Schweizer Hosting mit klarer Datenhaltung in der Schweiz reduziert dabei die Komplexität spürbar - ohne alle Probleme zu lösen.
Wie wir recherchieren: Unsere Daten stammen aus aktuellen Erhebungen der Anbieter-Webseiten, offiziellen Gesetzestexten (fedlex.admin.ch) und Stellungnahmen des EDÖB. Stand: Stand 31. Oktober 2026. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Methodik im Detail →

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