Impressum Schweiz: Das müssen KMU wissen

Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026
Impressum Schweiz: Das müssen KMU wissen
TL;DR · Kurz erklärt
In der Schweiz gibt es keine explizite Impressum-Pflicht wie in Deutschland, aber das UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) und das revidierte DSG verlangen Transparenz über Anbieter und Datenschutz. KMUs, die online auftreten, sollten ein vollständiges Impressum führen, da Abmahnrisiken durch ausländische Kunden reell sind und Schweizer Gerichte zunehmend darauf abstützen.

Du betreibst als KMU eine Website und fragst dich, ob du rechtlich ein Impressum brauchst? Kurze Antwort: Nicht zwingend in dem Sinne, wie es das deutsche TMG vorschreibt. Aber keine Angaben zu machen ist trotzdem keine Option, wenn du Kunden in der Schweiz und im deutschsprachigen Ausland bedienst.

Dieser Ratgeber zeigt dir, was du als Schweizer KMU konkret ins Impressum schreiben musst, auf welche Gesetze du dich stützen solltest, und wo die häufigsten Fehler passieren. Stand: Stand 28. Oktober 2026.

Impressum-Pflicht in der Schweiz: Ja oder Nein?

Die direkte Antwort: Das Schweizer Recht kennt keine allgemeine Impressum-Pflicht nach deutschem Vorbild. Es gibt keinen Paragraphen, der buchstäblich "Impressum" als Pflichtfeld einer Website vorschreibt.

Was es aber gibt, sind mehrere Rechtsgrundlagen, die zusammen dieselbe Wirkung haben:

  • ✓ Art. 3 lit. s UWG: Unlauter handelt, wer über sich selbst, seine Angebote oder Tätigkeiten irreführende Angaben macht oder relevante Informationen verschweigt. Das gilt auch online.
  • ✓ Art. 13 DSG (revidiertes Datenschutzgesetz): Jede Webseite, die Personendaten bearbeitet, muss eine Datenschutzerklärung vorhalten, inklusive Angaben zur verantwortlichen Person oder Organisation.
  • ✓ OR Art. 69 / 944: Wer im Handelsregister eingetragen ist, muss die Firma so verwenden, wie sie eingetragen ist, auch auf der Website.
  • × Kein TMG in der Schweiz: Das deutsche Telemediengesetz gilt nicht für Schweizer Unternehmen mit Sitz in der Schweiz. Punkt.

Praktisch bedeutet das: Ein KMU mit Schweizer Kundschaft, das auf seiner Website keine Kontaktangaben macht, riskiert Verstösse gegen das UWG und hat im Streitfall schlechte Karten. Wer zudem EU-Kunden bedient, gerät automatisch in den Geltungsbereich der DSGVO und damit in die echte Impressum-Pflicht nach deutschem/österreichischem Vorbild.

Hinweis: Selbst wenn du rechtlich kein Impressum benötigst, schafft ein vollständiges Impressum Vertrauen bei Kunden und Suchmaschinen. Google bevorzugt Websites, die klar zeigen, wer dahintersteckt. Stand: Stand 28. Oktober 2026.

Was muss ins Impressum? Die KMU-Checkliste

Hier ist, was ein vollständiges Schweizer KMU-Impressum enthalten sollte. Die fettgedruckten Punkte sind bei einem im Handelsregister eingetragenen Unternehmen faktisch zwingend, der Rest ist dringend empfohlen:

Angabe Pflicht? Rechtsgrundlage
Firmenname Ja OR 944
Rechtsform (AG, GmbH, Einzelfirma) Ja OR 944
Postadresse (Strasse, PLZ, Ort) Ja UWG Art. 3
E-Mail-Adresse Ja DSG Art. 13
UID-Nummer (Unternehmensidentifikation) Dringend empfohlen Vertrauen + USt-Nachweis
Handelsregisternummer (HR-Nummer) Empfohlen, wenn HR-eingetragen Transparenz
MWST-Nummer Bei MWST-Pflicht ja MWSTG
Telefonnummer Optional (empfohlen) Kundenvertrauen
Vertretungsberechtigte Person (Geschäftsführer) Bei AG/GmbH empfohlen Transparenz
Link zur Datenschutzerklärung Ja (seit DSG 2023) DSG Art. 13

Als Einzelfirma ohne Handelsregistereintrag (Jahresumsatz unter 100'000 CHF) kannst du auf Firma und Rechtsform-Angabe verzichten. Dein Name und eine erreichbare Adresse müssen aber trotzdem hin.

Welche Rechtsgrundlage gilt für dein KMU?

Drei Szenarien, drei verschiedene Antworten:

Nur Schweizer Kunden

UWG + DSG reichen. Kein TMG, kein DSGVO-Zwang. Trotzdem: vollständiges Impressum ist Best Practice und schützt bei Streitigkeiten vor Gericht. Schweizer Richter orientieren sich zunehmend am EU-Standard.

  • ✓ Firmenname, Adresse, E-Mail
  • ✓ Datenschutzerklärung (seit Sept. 2023)
  • × DSGVO-Pflichten entfallen

Kunden in DE/AT/EU

Sobald du aktiv EU-Kunden ansprichst (Preise in Euro, deutsche Domain, Werbung in Deutschland), gilt das Marktortprinzip. Dann greift DSGVO und du brauchst ein vollständiges Impressum nach deutschem Vorbild inkl. Datenschutzbeauftragten (je nach Grösse).

  • ✓ Alle Pflichtangaben wie DE
  • ✓ DSGVO-Datenschutzerklärung
  • ✓ Widerrufsbelehrung bei E-Commerce

Verein / Non-Profit

Schweizer Vereine sind oft handelsregisterbefreit und damit weniger streng reguliert. Aber: Sobald Spenden gesammelt oder Mitgliederdaten verarbeitet werden, gelten DSG-Transparenzpflichten vollumfänglich.

  • ✓ Vereinsname + Sitz
  • ✓ Datenschutzerklärung bei Mitgliederdaten
  • × Handelsregistereintrag oft nicht nötig

Häufige Fehler bei Schweizer KMU-Impressen

Diese Fehler sehe ich immer wieder bei KMU-Websites, und jeder davon kann im Ernstfall teuer werden:

  • Fehler 1: Nur ein Kontaktformular, keine E-Mail-Adresse sichtbar. Das DSG verlangt einen direkt erreichbaren Kontaktkanal, ein verstecktes Formular reicht nicht.
  • Fehler 2: Impressum als PDF hinterlegt statt als HTML-Text. Suchmaschinen indexieren es nicht, Barrierefreiheit ist verletzt, und Google wertet es als schlechtes Signal.
  • Fehler 3: Impressum und Datenschutzerklärung auf derselben Seite zusammenwürfeln. Beides sind separate rechtliche Dokumente mit unterschiedlichem Zweck. Trenne sie.
  • Fehler 4: Handelsregisternummer vergessen. Wer im HR eingetragen ist, muss das auch auf der Website zeigen. Schweizer Hosting-Anbieter wie Hostpoint (CH-320.4.049.510-4) oder Cyon machen das vor.
  • Fehler 5: Impressum nicht auffindbar. Es muss von jeder Seite in maximal zwei Klicks erreichbar sein, üblich im Footer oder als eigener Menüpunkt.
  • Fehler 6: Datenschutzerklärung veraltet. Seit dem revidierten DSG (Inkrafttreten September 2023) gelten neue Anforderungen. Alte Texte aus 2019 entsprechen nicht mehr dem Gesetz.

Impressum und Datenschutzerklärung: Was ist der Unterschied?

Die zwei Begriffe werden ständig verwechselt, sind aber rechtlich komplett verschieden:

Merkmal Impressum Datenschutzerklärung
Zweck Wer steckt hinter der Website? Welche Daten werden gesammelt und warum?
Rechtsgrundlage CH UWG, OR DSG Art. 13 (seit Sept. 2023)
Inhalt Name, Adresse, Rechtsform, Kontakt Cookies, Analytics, Drittanbieter, Betroffenenrechte
Aktualisierungspflicht Bei Adress-/Firmenänderungen Bei jedem neuen Tool, Cookie, Drittdienst
Gemeinsam platzieren? Nein Nein, separate Seiten

Häufige Fragen zum Impressum in der Schweiz

Braucht mein Schweizer Onlineshop zwingend ein Impressum?
Ja, faktisch schon. Schweizer E-Commerce-Anbieter sind nach UWG zur Transparenz verpflichtet. Ausserdem verlangt das revidierte DSG eine Datenschutzerklärung. Sobald du EU-Kunden hast, greift zusätzlich die DSGVO-Anbieterpflicht nach Art. 13/14. Praktisch bedeutet das: Ohne vollständiges Impressum riskierst du Abmahnungen aus Deutschland und Österreich.
Kann ich meine Privatadresse im Impressum weglassen?
Als Einzelperson oder Selbstständige ohne Büro ist das ein echtes Problem. Optionen: Postfachadresse (wird aber von Abmahnanwälten hinterfragt), Bürogemeinschaft oder Geschäftsadresse mieten, oder eine GmbH gründen und die Firmenadresse verwenden. Eine reine Postfachnummer ohne Strassenadresse reicht rechtlich nicht aus.
Ist ein kostenloses Impressum-Generator-Tool zuverlässig?
Für die Grundstruktur ja, aber pass auf den Kontext auf. Viele kostenlose Generatoren sind auf deutsches Recht ausgelegt (TMG, DSGVO). Ein Schweizer KMU muss die Texte an Schweizer Verhältnisse anpassen, besonders bei der Rechtsgrundlage und den Betroffenenrechten nach DSG. Lass das Ergebnis einmalig von einem Anwalt prüfen.
Muss das Impressum auf jeder Unterseite verlinkt sein?
Es muss von jeder Seite in maximal zwei Klicks erreichbar sein. Der übliche Weg: Footer-Link auf jeder Seite. Alternativ ein persistenter Menüpunkt "Über uns / Impressum". Gar nicht verlinkt oder nur über eine Sitemap auffindbar reicht nicht.
Was ist die UID-Nummer und wo finde ich sie?
Die UID (Unternehmens-Identifikationsnummer) ist die eindeutige Kennung jeder in der Schweiz registrierten Unternehmenseinheit. Format: CHE-123.456.789. Du findest sie im Handelsregisterauszug, in deinen Steuerdokumenten oder über das MWST-Register auf uid.admin.ch. Trage sie ins Impressum ein, auch wenn du nicht MWST-pflichtig bist.
Gilt das DSG auch für mein kleines KMU mit 5 Mitarbeitenden?
Ja, das revidierte DSG gilt unabhängig von der Unternehmensgrösse für alle, die Personendaten von Schweizer Personen bearbeiten. Die einzige Ausnahme: rein private Datenbearbeitung ohne Berufs- oder Erwerbszweck. Sobald du einen Newsletter versendest, Kontaktformulare betreibst oder Analytics verwendest, bist du erfasst.

Hosting-Empfehlung: Schweizer Anbieter für datenschutzkonforme KMU-Websites

Wer ein rechtlich sauberes Impressum hat, möchte auch, dass die technische Infrastruktur dahinter Schweizer Standards erfüllt. Gerade für KMUs, die Kundendaten verarbeiten, spielt der Serverstandort eine Rolle für die Datenschutzerklärung.

Diese Anbieter betreiben ihre Infrastruktur in der Schweiz und können deshalb im Impressum und in der Datenschutzerklärung als Schweizer Auftragsverarbeiter angegeben werden:

Hostpoint

Gegründet 2001, Hauptsitz in Rapperswil-Jona (SG). Rechtsform: AG. Schweizer Eigentümerschaft: true. Datacenter-Standort: Glattbrugg (ZH) Interxion. Support auf Deutsch, Telefonhotline verfügbar.

  • ✓ Daten in der Schweiz
  • ✓ CO2-neutral: true
  • ✓ ISO 27001 zertifiziert: true
Zum Hostpoint-Test →

Cyon

Gegründet 2000, Hauptsitz Basel (BS). Rechtsform: AG. Schweizer Eigentümerschaft: true. Datacenter in Basel (Schweiz). 100% erneuerbare Energie: true.

  • ✓ Vollständig CH-basiert
  • ✓ Grüne Energie: true
  • ✓ DSG-konforme Infrastruktur
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Infomaniak

Gegründet 1994, Hauptsitz Genf (GE). Rechtsform: SA. Schweizer Eigentümerschaft: true. Bekannt für Umweltengagement und volle Transparenz über Infrastruktur.

  • ✓ Ecologic Hosting
  • ✓ Preise inkl. MWST: false
  • ✓ 100% Schweizer Firma
Zum Infomaniak-Test →

Der Vorteil: Wenn du einen dieser Anbieter nennst, verarbeitest du Daten bei einem Schweizer Unternehmen unter Schweizer Recht. Das vereinfacht deine Datenschutzerklärung erheblich und du brauchst in der Regel keine Standardvertragsklauseln für Drittlandtransfers.

Unsere Empfehlung: Setz das Impressum heute auf, nicht morgen. Nimm die Checkliste aus diesem Ratgeber, füll sie Punkt für Punkt aus, und lass den Text einmalig von einem auf IT-Recht spezialisierten Schweizer Anwalt prüfen. Die Kosten dafür liegen im drei- bis vierstelligen Bereich, die Kosten einer Abmahnung aus Deutschland dagegen schnell im fünfstelligen. Wer dazu noch auf einen Schweizer Hosting-Anbieter setzt, hat auch auf der technischen Seite eine saubere Grundlage für die Datenschutzerklärung.
Wie wir arbeiten: Unsere Angaben zu Hosting-Anbietern stammen aus aktuellen Recherchen bei den Anbieter-Webseiten und eigenen Recherchen. Rechtsaussagen in diesem Ratgeber dienen zur Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Stand: Stand 28. Oktober 2026. Methodik im Detail →

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